Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Wir betreuen Menschen, die an Demenz erkrankt sind - das liegt uns besonders am Herzen.
Das kann stundenweise sein oder auch dauerhaft. Im einzelnen sind das zum Beispiel:
- aktivierende Übungen, passend auf die Bedürfnisse des zu Betreuenden
- die Alltagsbegleitung
- Gedächtnis – und Sprachübungen
- trainieren die motorischen Fähigkeiten und
- führen Begleitungen im Alltag durch.
Nach dem ersten Pflegestärkungsgesetz können seit dem 01. Januar 2015 auch Pflegebedürftige Betreuungsleistungen beanspruchen, die ausschließlich körperlich beeinträchtigt sind.
Wir beraten Sie sehr gern - welche Leistungen Sie beanspruchen können, was die Krankenkassen in Ihrem speziellen Fall übernehmen.